KfW vergibt wieder Zuschüsse für barrierefreie Bäder

Seit dem 3. Januar 2017 können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse altersgerechte bzw. barrierefreie für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren wie Stolperschwellen oder beengte Raumverhältnisse bei der KfW Bankengruppe beantragen.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen wie bisher u. a. die Schaffung bodengleicher Duschen, die Anpassung der Raumgeometrie sowie eine adäquate Modernisierung von Sanitärobjekten wie WCs und Waschtische.

Bei einer Mindestinvestition von 2000 € werden über die KFW- Bank bis zu 5000 € gefördert. Sie sollten sich also schnell entscheiden. Denn letztes Jahr waren die Fördergelder bereits Ende Juli leer. Neu ist, dass die Zuschüsse ausschließlich online beantragt werden.

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