Wasserwärmepumpe

Eine Wasserwärmepumpe ist die effizienteste Wärmepumpenart, allerdings gibt es für die Installation einige Voraussetzungen.

Eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe, auch Grundwasserwärmepumpe genannt, nutzt die Wärmeenergie im Wasser (z.B. Grundwasser), um ein Gebäude zu heizen oder zu kühlen.

Mit einer konstanten Temperatur, über das ganze Jahr, ist das Grundwasser ein idealer Wärmespeicher. Diese Art von Wärmepumpe ist besonders effizient und stellt eine gute Wahl für Häuser mit hohem Wärmebedarf dar.

Sogar im Winter hält das Wasser noch ein Temperaturniveau von 7 bis 12°C.

Eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe funktioniert, indem sie Wärmeenergie aus dem Grundwasser absorbiert. Diese Energie wird mittels eines Wärmetauschers an ein Kältemittel übertragen, welches verdampft. Ein Kompressor verdichtet den Dampf und erhöht so die Temperatur. Die Wärme des Kältemitteldampfs wird dann auf das Wasser im Heizkreislauf übertragen.

Hat das Kältemittel die Wärme abgegeben, wird es wieder flüssig. Um den Druck zu reduzieren, fließt es durch ein Entspannungsventil. Es liegt nun wieder in seinem Ausgangszustand vor und ist bereit für eine erneute Wärmeaufnahme. Der Kreislauf beginnt von vorn.

Für die Anzapfung der Wärme aus dem Grundwasser wird ein Saug- oder Förderbrunnen gebohrt. Die Tiefe der Bohrung richtet sich nach dem Grundwasserspiegel. Dabei sollte die Tauchpumpe zur Beförderung des Wassers nicht tiefer als sechs Meter im Brunnen hängen. Die Entnahmetemperatur des Grundwassers liegt das ganze Jahr über zwischen 7 und 12 °C. Mittels Rohrleitungen wird das warme Grundwasser ferner in die Wärmepumpe geleitet.

Hat die Wärmepumpe dem Grundwasser die Wärme entzogen, wird das abgekühlte Wasser durch einen Schluckbrunnen, häufig auch Sickerbrunnengenannt, zurück ins Erdreich geführt. Wichtig dabei ist, dass der Schluckbrunnen mindestens in einem Abstand von 10 bis 15 Metern vom Saugbrunnen entfernt und weiter in Richtung der Grundwasserströmung ist. Nur so wird verhindert, dass der Saugbrunnen bereits abgekühltes Wasser aufnimmt, das weniger als die 7 °C Mindesttemperatur hat.

Sie müssen das Vorhaben bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde melden und eine entsprechende Erlaubnis einholen. Antragsteller ist der Bauherr.

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*Hinweis: Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf staatliche Fördermittel. Der Umfang der Förderung hängt zudem von individuellen Gegebenheiten ab. So liegt der Basis-Fördersatz für Wärmepumpen bei 25 bis 30 Prozent. Ein Bonus von fünf Prozent ist bei Einsatz eines natürlichen Kältemittels oder bei der Wärmequelle Erde, Wasser oder Abwasser möglich. Für den Austausch einer funktionsfähigen Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung (älter als 20 Jahre) steht darüber hinaus ein Bonus in Höhe von zehn Prozent zur Verfügung, wenn zukünftig keine fossilen Brennstoffe mehr genutzt werden.

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